Konzept

Schule für alle
Kinder mit unterschiedlichen Stärken und Begabungen gehen gemeinsam in den Kindergarten, die Primarschule,
und die Sekundarstufe I.
Die Spezielle Förderung stellt Angebote bereit, wenn die Möglichkeiten des Klassenunterrichts eine Ergänzung
brauchen.

Kantonaler Rahmen
Die Grundlagen für die Spezielle Förderung bilden das Volksschulgesetz, BGS 413.111, und das Laufbahnreglement
für die Volksschule, BGS 413.412.
Der kantonale Rahmen für die Umsetzung der Speziellen Förderung ist im Leitfaden Spezielle Förderung, Volksschulamt Kanton Solothurn 2013, geregelt. Weitere Informationen sind auf www.vsa.so.ch/sf abrufbar.

Umsetzung vor Ort
Die Umsetzung der Speziellen Förderung erfolgt gemäss kantonalem Rahmen. Die einzelnen Schulen haben Wahlmöglichkeiten zur organisatorischen Ausgestaltung der Speziellen Förderung vor Ort. Damit kann den lokalen
Gegebenheiten Rechnung getragen werden.
Zur Ausgestaltung der Speziellen Förderung vor Ort gibt Ihnen die Schulleitung gerne Auskunft.